Alternative Heilmethoden und die Krankenkasse: Was wird erstattet?
Alternative Heilmethoden erfreuen sich heutzutage einer wachsenden Beliebtheit. Immer mehr Menschen wenden sich von der konventionellen Medizin ab und suchen nach alternativen Möglichkeiten der Heilung. Ob Homöopathie, Akupunktur, Traditionelle Chinesische Medizin oder Osteopathie - es gibt zahlreiche alternative Heilmethoden, die eine ganzheitliche Betrachtung des Menschen und seiner Beschwerden verfolgen. Doch welche Kosten übernimmt die Krankenkasse für diese Behandlungen? In diesem Artikel werden wir einen Überblick darüber geben, welche alternativen Heilmethoden von den Krankenkassen erstattet werden und unter welchen Voraussetzungen dies geschieht.
Die gesetzlichen Krankenkassen
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht, die dazu führt, dass die meisten Menschen bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Diese Krankenkassen decken in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen ab. Doch was passiert, wenn ein Patient alternative Heilmethoden in Anspruch nehmen möchte? Im Normalfall ist es so, dass die gesetzlichen Krankenkassen für alternative Heilmethoden keine Kostenerstattung vorsehen. Das bedeutet, dass die Kosten für diese Behandlungen in der Regel vom Patienten selbst getragen werden müssen.
Ausnahmen bei den gesetzlichen Krankenkassen
Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alternative Heilmethoden übernehmen. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung nachweislich medizinisch notwendig ist und dass es keine gleichwertige konventionelle Methode gibt, die den gleichen Erfolg verspricht. In solchen Fällen kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen. Ein weiterer Faktor, der für eine Kostenübernahme relevant sein kann, ist die Zertifizierung des Therapeuten bzw. der Therapeutin. Ist der Behandler bei einem entsprechenden Verband gelistet, der gewisse Qualitätsstandards gewährleistet, steigen die Chancen auf eine Kostenübernahme seitens der Krankenkasse.
Private Krankenversicherungen
Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen bieten private Krankenversicherungen oftmals eine umfangreichere Erstattung für alternative Heilmethoden an. Viele private Krankenversicherungen haben eigene Tarife bzw. Ergänzungstarife, die explizit alternative Heilmethoden abdecken. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Höhe der Erstattung und die Bedingungen je nach Versicherungsgesellschaft stark variieren können. Es ist deshalb ratsam, bereits vor Behandlungsbeginn die Konditionen der Versicherung zu überprüfen und sich beraten zu lassen, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.
Alternative Heilmethoden im Überblick
Im Folgenden werden wir einen kurzen Überblick über einige der beliebtesten alternativen Heilmethoden geben und ob diese von den Krankenkassen erstattet werden.
Homöopathie
Die Homöopathie ist eine weit verbreitete alternative Heilmethode, bei der mit hochverdünnten Substanzen gearbeitet wird. Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in den meisten Fällen keine Kosten für homöopathische Behandlungen. Einzelne private Krankenversicherungen bieten jedoch Tarife an, die eine Kostenübernahme ermöglichen.
Akupunktur
Die Akupunktur stammt aus der Traditionellen Chinesischen Medizin und nutzt das Prinzip der Stimulation von bestimmten Punkten im Körper durch Nadeln. Hier gibt es mittlerweile einige gesetzliche Krankenkassen, die Akupunktur als ärztliche Leistung erstatten. Auch private Krankenversicherungen bieten oft entsprechende Tarife an.
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Die TCM umfasst neben der Akupunktur auch weitere Behandlungsmethoden wie Kräutertherapie, Moxibustion und Qigong. Einige private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für TCM-Behandlungen, während die gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen eine Erstattung vorsehen.
Osteopathie
Die Osteopathie ist eine manuelle Therapieform, bei der der Osteopath Blockaden im Körper des Patienten löst. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten mittlerweile Tarife an, die eine Erstattung für osteopathische Behandlungen beinhalten. Auch private Krankenversicherungen übernehmen oft einen Teil der Kosten.
Alternative Heilmethoden | SWR Wissen
Fazit
Alternative Heilmethoden werden zwar von den gesetzlichen Krankenkassen nicht generell erstattet, jedoch gibt es Ausnahmen und private Krankenversicherungen, die alternative Therapieformen abdecken. Es lohnt sich also, die individuellen Versicherungsbedingungen zu prüfen und im Zweifelsfall eine Beratung bei der Krankenkasse bzw. der Versicherung in Anspruch zu nehmen. Es ist zu hoffen, dass in Zukunft noch mehr Krankenkassen alternative Heilmethoden in ihre Leistungspakete aufnehmen, um den steigenden Bedürfnissen der Versicherten gerecht zu werden.